Ab dem 1. Januar 2009 tritt die allgemeine Krankenversicherungspflicht in Kraft. Außerdem soll ab diesem Zeitpunkt der neue Gesundheitsfonds starten. Damit gehen eine ganze Reihe von Veränderungen einher, die sowohl die gesetzliche (GKV) aus auch die Private Krankenversicherung (PKV) betreffen. Und bereits jetzt sehen sich die privaten Krankenversicherungen und ihre Mitglieder als große Verlierer dieser Gesundheitsreform. So sagt der Verband der PKV unter anderem kräftige Beitragserhöhungen voraus. So werde, nach Aussage des PKV-Verbandes, der Versicherungsschutz durch die Reform für Personen, die bereits heute privat versichert sind, um etwa zehn Prozent teurer. Neukunden müssten sogar mit zwölf Prozent höheren Versicherungsprämien rechnen, meint der Verband. Dabei wehren sich die privaten Versicherer vor allem gegen den so genannten Basistarif, den sie ab dem 1. Januar 2009 jedem anbieten müssen, der die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllt. Das sind all diejenigen, die derzeit keine Krankenversicherung haben und zuletzt in der PKV versichert waren. Denn aufgrund der Krankenversicherungspflicht muss jeder Bürger in Deutschland eine Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) nachweisen können. Darunter sind viele, die sich die Krankenversicherung nicht mehr leisten konnten. Aber auch Personen ohne Krankenversicherung, die aufgrund Ihrer Vorerkrankungen nicht mehr versicherbar sind. Im Basistarif müssen diese Personen von der PKV wieder aufgenommen werden. Der Basistarif entspricht im Wesentlichen den Leistungen und Bedingungen der GKV. Und obwohl auch beim Basistarif individuelle Prämien errechnet werden, die sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten richten, ist der Höchstbeitrag hier per Gesetz gedeckelt worden – mehr als ca. 500 Euro im Monat dürfen die privaten Krankenversicherungen dann nicht kosten. Kann der Kunde jedoch nicht zahlen, muss die Prämie halbiert werden. Müsste beispielsweise ein Versicherter eigentlich 500 Euro überweisen, und ist dazu nicht in der Lage, wird die Prämie auf 250 Euro gesenkt. Diese Senkung geschieht dann auf Kosten der anderen privat Versicherten, die dadurch in eine Art Solidargemeinschaft gezwungen werden. Sie müssen nicht mehr nur ihr eigenes Krankheitsrisiko versichern, sondern auch noch das von nicht-zahlungskräftigen Versicherten mittragen. Dadurch sind steigende Beiträge für alle Versicherten vorprogrammiert. Erst wenn ein Versicherter auch die Hälfte der Prämie nicht zahlen kann, springen Arbeitsagenturen oder Sozialämter ein.
Autor: findur - veröffentlicht am 21.10.2008 - 18:18:23 - letzte Überarbeitung am 21.10.2008 - 18:18:23
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