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Das wichtigste zur Privatkrankenversicherung der Privatkrankenkasse
Private Krankenkassen sind sozusagen die zweite Seite unseres dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlichen Krankenkassen und auf der anderen Seite die privaten Krankenkassen. Nicht für jeden Bundesbürger ist es möglich in die Private Krankenkasse einzutreten, es müssen zwei entscheidende Kriterien gegeben sein um sich privat krankenversichern zu können. Eines der beiden Kriterien ist der berufliche Status, das andere das Bruttomonatsgehalt. So ist es für Selbständige und Freiberufler möglich sich jederzeit und unabhängig vom Einkommen in einer Privatkrankenversicherung zu versichern. Für Angestellte sieht die Sache anders aus. Nur wer als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdient und dieses Einkommen auch schon seit mindestens 3 Jahren hat, der kann in die Privatkrankenkasse wechseln. Alle anderen Personen sind in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Eine private Zusatzversicherung im Bereich der privat Krankenkassen kann jeder abschließen, auch gesetzlich krankenversicherte Personen. Gibt es bei den gesetzlichen Krankenversicherungen bestimmte Prozentbeträge vom Bruttogehalt, die in die Krankenkassen eingezahlt werden, so richtet sich der Beitrag zu der Privatkrankenversicherung nach dem Eintrittsalter und Gesundheit der Person, nach dem Geschlecht und vor allem nach den gewählten Leistungen. Diese Einflussfaktoren bestimmen den Beitrag zur Privatkrankenversicherung, denn die Privatkrankenkassen bilden risikogerechte Krankenversicherungsbeiträge, die sich an den durchschnittlichen Risiken und Leistungsbezügen der Mitglieder orientieren. Beispielsweise wird das Alter beim Eintritt in eine Privatkrankenkasse berücksichtigt, um altersbedingte Krankheiten und die daraus entstehenden Kosten besser auf den Versicherungspool umlegen zu können. Innerhalb der Privatkrankenkasse können verschiedene Tarife mit verschiedenen Leistungen gewählt werden. So ist es beispielsweise möglich, bei einem Krankenhausaufenthalt durch einen Chefarzt behandelt zu werden, wenn man diesen Tarif in der Privatkrankenkasse abgeschlossen hat. Auch die Unterbringung im Krankenhaus kann durch den ausgewählten Tarif im Vorfeld fixiert werden, so dass man nicht unbedingt als Patient der Allgemeinheit eingestuft wird. In der Regel werden die privaten Krankenversicherungen mit einem Selbstbehalt abgeschlossen. Dieser Selbstbehalt wird bis zu der vertraglich vereinbarten Höhe vom Versicherungsnehmer zusätzlich zu den monatlichen Beiträgen gezahlt. Wer also einen Arzt aufsucht oder Medikamente kauft, der muss diese Kosten erstmal selber bezahlen, bis die Höhe des jährlichen Selbstbehaltes erreicht ist. Liegen die Ausgaben in einem Jahr unter diesem Selbstbehalt, so lohnt es sich nicht die Privatkrankenkasse dafür in Anspruch zu nehmen, denn in der Regel erhält der Versicherungsnehmer einen Bonus in Form von einem oder mehrerer Monatsbeiträge zurückerstattet, wenn die Privatkrankenkasse nicht leisten muß.
Autor: imv - veröffentlicht am 19.08.2008 - 18:31:04 - letzte Überarbeitung am 19.08.2008 - 18:31:04

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Kategorie: Versicherungen
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