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Ein Charterflug muss vom Linienflug deutlich abgegrenzt werden und es handelt sich dabei um Flugplätze, die von einem Reiseveranstalter bei einer Fluggesellschaft gechartert werden. Dieser Einkauf der Plätze erfolgt auf eigenes Risiko des Veranstalters. Die Plätze des Reiseveranstalters können dann in Kombination mit einem Hotelaufenthalt und dem Transfer vom Flughafen zum Hotel und wieder zurück in Kombination angeboten werden. Diese Kombination ist auch besser bekannt als Pauschalreise. Ein Charterflug findet, ganz anders als dies beim Linienflug der Fall ist, nur gelegentlich statt. Der Charterflug wird zu besonderen Ereignissen angesetzt, wenn beispielsweise Güter oder Personen transportiert werden müssen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Gelegenheitsverkehrs oder auch Orderverkehr. Charterverkehr als Begriff wird hauptsächlich im Bereich des Flugverkehrs gebraucht und in diesem speziellen Fall vor allem beim Urlaubsreiseverkehr.
Beim Charterflug gibt es auch eine Befreiung von einigen Steuern und Abgaben. So wurde es möglich, dass Touristen dieser Flug günstiger angeboten werden kann, als dies bei einem Linienflug der Fall wäre. Die Befreiung von Steuern wurde mittels zwischenstaatlicher Abkommen gesichert. Die Genehmigungen sind aber an gewisse Vorgaben geknüpft worden, damit die nationalen Fluggesellschaften, die zum Großteil in staatlichem Besitz sind, dadurch geschützt werden können. So war eine Vorgabe, dass ein Charterflug nur in Kombination mit touristischen Leistungen angeboten werden darf. Auch wurde eine Begrenzung von Charterflügen in das jeweilige Land festgelegt. Eine weitere Regelung besagte, dass Touristen, die via Charterflug in ein Land reisen auch nur mit einem Charterflug wieder ausreisen dürfen. Die Preise für einen Charterflug waren günstiger, weil teilweise auch nicht soviel Beinfreiheit herrschte und die Stühle näher zusammen gereiht wurden. Auch beim Ticketing kam es zu Einsparungen, weil die Reiseveranstalter das Ausstellen der Tickets übernommen hatten.
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