Der effektive Jahreszins, kurz Effektivzins, stellt die prozentualen Gesamtkosten eines Kredits im Jahr da. Sinngemäß kann man auch Vergleichszinssatz sagen.. Es können aber noch weitere Kosten auf den Kreditnehmer zukommen. Die Restschuldversicherung (RSV) zum Beispiel, ist nicht immer enthalten. Sie muss aber enthalten sein wenn der Kreditgeber zwingend eine vertraglich festlegt. Sollte sich die Konditionen nicht auf die gesamte Laufzeit beziehen, spricht man vom anfänglichen effektiven Jahreszins.
Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt dem Kreditgeber vor den Effektivzins anzugeben. Die Art und Weise der Berechnung, und die enthaltenen Bestandteile sind dabei ebenfalls in der Verordnung festgehalten. Es gibt aber immer noch Lücken in der Preisangabenverordnung, so das immer noch nicht alle Kosten im effektive Jahreszins enthalten sein müssen. Damit wird der Sinn des Effektivzinses nicht erfüllt. Dieser sollte zum schnellen und objektiven Vergleich von mehreren Angeboten genutzt werden können. Leider ist das nicht gewährleistet.
Der Nominalzins stellt die Grundlage de Effektivzinses da. Dazu werden dann noch weitere Kosten gerechnet. Wie z.B. Bearbeitungsgebühren, und ggf. eine RSV.
|