Viele Menschen überlegen sich, wie Sie ihre Karriere und sich persönlich voranbringen möchten. Eine Alternative bietet Ihnen der Schritt in die Selbstständigkeit. Doch wie soll sich dieser gestalten? Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist Franchising? In welchen Zusammenhang steht Franchising (eine Franchisegründung) zur Wahl der Selbstständigkeit? All diese Fragen werden im laufenden Beitrag behandelt und Ihnen werden weiterführende Verweise vorgestellt.
Jeder träumt einmal davon beruflich eigenständige Entscheidung treffen zu können, diese entlohnt zu bekommen und sein eigener Herr zu sein. Wenige wagen diesen Traum zu verwirklichen. Einfach ist es nicht, aber mit viel Engagement und Recherche kann es auch Ihnen gelingen erfolgreich zu gründen.
Zu Beginn gilt es zwei Arten der Gründung zu unterscheiden. Die klassische Existenzgründung und einer Gründung im Bereich Franchising/ Franchise. Beides hat Vor- und Nachteile und ist genau abzuwägen.
Eine klassische Existenzgründung bietet Ihnen einen höheren Freiheitsgrad. Sie treffen alle Entscheidungen selbst und sind zu einhundert Prozent verantwortlich für die Ergebnisse. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass Sie Gefahr laufen in den ersten drei Jahren bereits einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.
Im Franchising ist diese Problematik genau umgekehrt. Ihr Freiheitsgrad ist eingeschränkter, aber eine Existenzgründung sicherer. Sie profitieren von bereits erprobten Geschäftskonzepten die dem Markt und im Wettbewerb standhalten. Zu den weiteren Vorteilen im Franchising zählen:
Nutzung der erhöhten Marktmacht des Franchise-Systems
Bedienung der Wachstumseffekte eines expandierenden Marktes
Größenvorteile und Synergieeffekte (Warenbezug, Rabatte, Transferkosten)
Einheitliches Auftreten und profitieren von Marke, Image, Bekanntheit des Systems
Transfer von existenzsichernden und umsatzfördernden Know-how
Gebrauch eines fertigen Geschäftspaketes
Begrenzte Monopolstellung
Für all diese Vorteile müssen Sie allerdings eine Franchisegebühr entrichten. Diese setzt sich aus einer Einmalzahlung (Investitionskosten) und einer laufenden Franchisegebühr zusammen. Die Höhe ist systemindividuell und in der Regel nicht all zu hoch angesetzt. Auch besteht die Möglichkeit einer Staffelung.
Der Franchisevertrag besiegelt die Kooperation zwischen dem Franchise-Geber und Ihnen (Franchise-Nehmer). Er beinhaltet alle Rechte und Pflichten beider Seiten, ist juristisch bindend und begründet ein Geschäftsverhältnis für mehrere Jahre (meist zwischen drei und fünf Jahren). Diesen sollten Sie unbedingt durch einen Rechtsanwalt und Franchiseberater prüfen lassen!
Als Franchisenehmer sind Sie trotz alledem ein selbstständiger Unternehmer. Das bedeutet, dass Sie auf eigene Rechnung und in eigenem Namen handeln – so wie bei einer klassischen Existenzgründung.
Falls Sie mehr hierzu wissen möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Informationsportals für Franchise-Einsteiger/ Franchise-Kandidaten mit allen relevanten Informationen zum Franchising.
Christian Jäger
franchiseimpulse.de
Autor: berater-le - veröffentlicht am 24.08.2008 - 16:38:03 - letzte Überarbeitung am 26.09.2008 - 23:14:34
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