Eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung ist fast schon Pflicht. Vorrausgesetzt man möchte im Alter einen gewissen Lebensstandard erhalten. Wer früh anfängt vorzusorgen, kann mit kleineren Beiträgen schon sehr viel erreichen.
Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge. Das geschieht in Form von Zulagen und durch die Sonderausgabenabzugsmöglichkeit. Der Name Riester Rente wird umgangssprachlich genutzt, und ist auf Walter Riester, Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, zurückzuführen. Die Förderungen der Riester Rente werden im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Laut § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) haben nur natürliche Personen die der Steuerpflicht unbeschränkt unterliegen ein Recht auf Zulagen. Jedoch haben Ehepartner von Anspruchsberechtigten ebenfalls Anspruch auf die Zulagen, wenn ein entsprechender Vertrag geschlossen wird.
Die Altersvorsorge in Form der Riester Rent bringt aber nicht nur Vorteile mit sich. Wie bereits angesprochen, sollte eine Altersvorsorge möglichtst früh begonnen werden. Das gilt auch für die Riester Rente, und genau da fangen die Probleme unter Umständen an. Die Riester Rente hat neben dem Vorteil der staatlichen Förderung den großen Nachteil der Unflexibilität. Wer z.B. sein Lebensabend nicht in Deutschland verbringen will, muß sämtliche staatlichen Förderungen zurückzahlen. Weiterhin sind eine anfängliche Teilauszahlung (max. 30% möglich) und die laufende Rentenzahlungen voll steuerpflichtig.
Wer sich also für die Riester Rente heute entscheidet, muß schon über die Zukunft Bescheid wissen, und wer kann das schon?
Wer Vorsorgen möchte sollte sich also genau informieren, welche Art der Altersvorsorge sinnvoll ist.
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